Werbebanner nerven, das zeigen nicht erst schlechte CTR-Raten. Wertvoller Content ist dagegen sehr beliebt, bei Nutzern und bei Google. Warum also nicht einfach die Werbung in wertvollen Content packen? So einfach ist das. Oder doch nicht? Genau. So einfach ist es nicht! Das Schlagwort ist Schleichwerbung.
Wann handelt es sich um Schleichwerbung?
Schleichwerbung liegt dann vor, wenn ein Beitrag gegen ein Entgelt erfolgt. Das bedeutet nicht, dass für den Beitrag unbedingt Geld fließen muss. Ausreichend kann es bereits sein, wenn ein finanzieller Vorteil vorliegt. Das kann zum Beispiel die kostenlose Überlassung des beworbenen Produktes oder eine gesponserte Reise sein und natürlich auch bares Geld.
Quelle: Video by BodyLaw – Jura für jedermann
Wen interessiert das?
Probleme mit Schleichwerbung können die Werbenden selbst, aber auch Blogger oder YouTuber bekommen, die die Schleichwerbung durchführen. Betroffen kann also jeder sein, der Schleichwerbung veranlasst oder aber selber betreibt.
Als Unternehmer könnte man nun auf die Idee kommen, das Ganze auszulagern. Aber auch das ist nicht so einfach. Das Wettbewerbsrecht zieht hier klare Regeln und holt auch das Unternehmen mit in die Verantwortung.
Und darf ich denn nun gar keine Werbung mehr schalten?
Doch natürlich. Aber diese muss gekennzeichnet sein!
Die Kennzeichnung sollte durch einen deutlichen Hinweis erfolgen. Wie dieser aussehen muss, ist nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt. Deutlich sollte er jedenfalls sein, also nicht in Minischrift oder ganz versteckt irgendwo am Ende des Beitrages. Obwohl die einzelnen Anforderungen noch nicht abschließend geklärt sind, gilt:
Eine Beschriftung mit „Anzeige“ sollte die Anforderungen erfüllen. Gleiches gilt für „Sponsored Post“ oder „sponsored by …“
Was auch immer Sie vorhaben, wir helfen Ihnen!
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