Copyright und Urheberrecht - das gleiche?
deutsches Urheberrecht

Copyright und Urheberrecht – worin unterscheiden sie sich und was gilt in Deutschland?

Das „c“ in einem Kreis – ©. Dieses Symbol gilt für das Copyright, doch ist es wirklich eine Pflichtangabe innerhalb von Werken und Medien?
In Deutschland nicht! Der Begriff „Copyright“ stammt aus dem angloamerikanischen Raum und heißt übersetzt ins Deutsche in etwa dasselbe wie „Urheberrecht“. Der Unterschied liegt in der Ausgestaltung:

Deutsches Urheberrecht

schützt den Künstler und damit die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers.

Amerikanisches Copyright

schützt den Inhaber der Rechte am Werk und ist damit wirtschaftlicher orientiert.

Dieser Unterschied kommt vor allem dann zum Tragen, wenn ein Künstler für einen Auftraggeber arbeitet. In diesem Fall besitzt er in Deutschland nämlich weiterhin das Urheberrecht, in den Vereinigten Staaten jedoch nur wenige Vetorechte, da der Auftraggeber der Inhaber der Rechte ist. Das © als Symbol ist jedoch nur ein Hinweis und hat nie eine rechtliche Auswirkung besessen. Sowohl beim deutschen Urheberrecht (Verkündung am 9. September 1965) als auch beim amerikanischen Copyright (seit dem 1. April 1989) entstehen die Urheberrechte automatisch. Damit ist der Hinweis also obsolet.

In diese rechtliche Kerbe wie Urheberrecht und Copyright schlägt auch das Bildrecht. Bei Bildrechten gibt es viel zu beachten, sowohl bei der Verwendung von nicht-eigenem Material als auch bei selbstkreierten Bildern und Grafiken. Hier findet ihr die wichtigen Informationen zum Thema Bildrecht: Im Dickicht der Bildrechte.

Bringt ein ©-Symbol etwas, wenn ich es auf Werke in Deutschland verwende?

Weil ein © nur ein Hinweis ist, hat es keinen Einfluss auf den Inhalt. Steht es zum Beispiel auf einem Webportal, welches nach deutschem Recht entstanden ist, dann weist das © nur auf das deutsche Urheberrecht innerhalb des Webportals hin. Notwendig ist der Hinweis nicht, da die Urheberrechte automatisch entstehen, sobald Schutzvoraussetzungenvorliegen. Eine Webseite oder Webportal ist demnach direkt nach dem Erstellen geschützt, ohne dass es weiteren Handlungen bedarf. Jedoch kann man mit diesem optionalen Hinweis auch einen Schutz-Mehrwert für seine Werke generieren.

Es gibt drei Gründe, warum es oft ratsam ist, einen Copyright-Hinweis einzubinden:

Vermutung der Urheberschaft

Der Urheber muss nachweisen, dass das Werk von ihm stammt. Die Vermutung der Urheberschaft stellt jedoch eine Erleichterung dar, dies wird im § 10 UrhG geregelt: Es wird derjenige als Urheber vermutet, der in „üblicher Weise“ als Urheber bezeichnet wird. So werden Bilder mit einem Signum versehen. Wenn dies nicht vorhanden ist, liegt die Beweispflicht der Urheberschaft beim Erschaffer des Werkes. Dieser müsste Wege finden, um zu beweisen, dass er das Bild erstellt hat.

Schadenersatz

Wenn Urheberrechte verletzt werden, kann der Betroffene Schadensersatz fordern (§ 97 UrhG). Dies gilt jedoch nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Mit dem ©-Symbol als Hinweis kann man sich vor Argumenten wie „Das habe ich nicht gewusst“ schützen.

Rechtliche Konsequenzen

Der Hinweis verhilft zur Definition des Vorsatzes! Dies ist im § 106 UrhG geregelt. Die rechtliche Konsequenz hinter vorsätzlicher unerlaubter Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlicher Wiedergabe kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Schon gewusst?

Der Begriff Copyright und auch das ©-Symbol sind von deutschen Gerichten als Synonym anerkannt, um einen Hinweis auf das Urheberrecht zu geben.

Wenn Copyright-Hinweis, dann richtig setzen

Wenn der Hinweis gesetzt werden soll, dann direkt am Werk. Wenn also Bilder in eine Webseite oder in ein Webportal eingebunden werden, dann werden Copyright-Hinweise auf oder auch unter die Bilder gesetzt. Üblicherweise kann man den Hinweis auch ins Impressum setzen. Hierbei ist egal, ob der Begriff Copyright oder Urheberrecht verwendet wird. Rechtlich werden beide Begrifflichkeiten als gleich angesehen. Um Werke weiterhin zu schützen, können diese zusätzlich mit digitalen Wasserzeichen versehen werden.

Wichtig beim Vermerk des Urheberrechts zum Beispiel im Impressum ist, dass die typischen Bestandteile der eigenen Website aufgezählt sind. Dies gilt auch für Texte, Grafiken, Fotos und weitere Inhalte. Um Zweifel auszuräumen, kann der Vermerk „Alle Rechte vorbehalten“ gesetzt werden. So besteht keine Möglichkeit, dass irgendein Werk frei zur Verwendung nutzbar ist.

Wie man sieht, gibt es beim Thema Urheberrecht und Copyright viel zu beachten. Sie sollten sich gegebenenfalls rechtliche Unterstützung einholen, wenn Ihre Werke (Fotos, Grafiken und Texte) auf einmal ohne Ihr Wissen in Kopie auftauchen. Als Content Marketing Agentur beraten wir Sie auch gern hinsichtlich Best Practices bei der Erstellung relevanter Content Inhalte.

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