Alles was Recht ist: Anwalt André Stämmler über Eure Rechte am eigenen Werk.
Das Urheberrecht dient dem Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen einer Person. Dieser Schutz gilt selbstverständlich auf für das Internet. Jeder kennt es: ein gutes Bild oder ein spannender Text von einer Webseite verleitet leicht einfach zu kopieren. Das damit vielleicht das Urheberrecht des Künstlers verletzt wird, wissen viele nicht. Das ist für den Künstler ärgerlich und kann für den Nutzer teuer werden.
Nach diesem Beitrag wisst Ihr, wie Ihr mit fremden Content umgehen dürft und wie Ihr Eure eigenen Werken am besten vorbereitet.
1. Was ist geschützt?
Wichtig
Bilder
2. Beachtenswert
Auch wenn viele Inhalte heute im Netzt frei zugänglich sind, können diese urheberrechtlichen Schutz genießen. Wer also fremde Inhalte nutzen möchte, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Rechte vorliegen. Unterliegen Inhalte einer sogenannten CC0 Lizenz oder public domain können diese uneingeschränkt genutzt werden. Wer die Rechte an geschützten Inhalten erhält, sollte darauf achten, dass er sich an die erlaubte Nutzung hält. Ein Überschreiten der erlaubten Nutzung stellt ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das Einbetten von Inhalten mittels eines iFrames ist in der Regel unproblematisch. Relevante Handlungen sind meist das Vervielfältigen und das öffentliche zugänglich machen. Letzteres ist, juristisch formuliert, immer dann gegeben, wenn ich einen Inhalt derart veröffentliche, dass jemand von einem Ort und zur einer Zeit seiner Wahl darauf zugreifen kann. Bestes Beispiel: Das Onlinestellen auf der Webseite. Dass man sich unter Umständen erst auf der Webseite einloggen muss und der Zugang geschützt ist, ändert an der öffentlichen Zugänglichmachung nichts.
https://giphy.com/gifs/space-moon-mars-3oEjI96ryYFtijYjss
Und was ist mit Zitaten?
Eine sogenannte Schranke des Urheberrechts ist das Zitatrecht. Wer einen urheberrechtlichen Inhalt übernimmt um damit den eigenen Inhalt zu erläutern, kann sich meist auf das sogenannte Zitatrecht berufen. Die reine Übernahme zu Werbezwecken oder weil der Inhalt einfach gefällt, reicht nicht aus.
Noch was zu Abmahnungen.
Auf vielen Seiten liest man im Impressum Sätze wie:
Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme
Eine derartige klauselige Formulierung ist irrelevant und ändert an der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung nichts.Nur wenn der Abmahner eine ähnliche Klausel nutzt und dann gleich abmahnt, kann das im Zweifel rechtsmissbräuchlich sein.
In Short
CC0 heißt ihr könnt den Content uneingeschränkt nutzen
Videos könnt ihr ziemlich problemlos auf Webseiten einbetten
Zitate müssen genau angegeben werden
Habe ich die Lizenzrechte für einen bestimmten Content erworben, muss ich mich auch genau an diese halten
Auch Datenbanken und Webseiten unterliegen dem Urheberrecht
Für alle, dir noch mehr Wissen wollen:
- Aktuelle News zu den Themen Datenschutz, IT und Medienrecht findet Ihr direkt bei André Stämmler
- Schon bald dürft Ihr euch auf einen neuen Gastbeitrag zum Hashtag #RechtsIsts freuen
- Welche Themen euch noch erwarten, erfahrt Ihr hier
- Bis dahin haben wir noch ein wenig Lesestoff zum Thema für Euch zusammengestellt:
Was auch immer Sie vorhaben, wir helfen Ihnen!
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